Konzept für eine Brandmeldeanlage nach Abschnitt 5, DIN14675 V.1.0
Die Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb der BMA müssen entsprechend der DIN 14675 (Kapitel 5) in einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept festgelegt werden.
Das Brandschutzkonzept regelt den baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und betrieblichen Brandschutz. Ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzkonzeption ist eine Brandmeldeanlage (BMA).
Für Brandmeldeanlagen wird gemäß Abschnitt 5 der DIN 14675 die Erstellung eines BMA-Konzeptes gefordert, das auf Grundlage der qualitativen Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept, eine schutzzielorientierte Gesamtbetrachtung aller durch die Brandmeldeanlage verknüpften sicherheitstechnischen Anlagen beinhaltet und baulich sowie nutzungsbedingte Varianten der Brandfrüherkennung berücksichtigt.
In dem BMA-Konzept werden die konzeptionellen Anforderungen der Systemkomponenten der Brandmeldeanlage sowie die Interaktionen der daran angebundenen sicherheitstechnischen Einrichtungen unter Beachtung der DIN 14675, DIN VDE 0833-2 sowie den Aufschaltbedingungen der kommunalen Feuerwehr definiert, sodass eine objektspezifische Fachplanung vorgenommen werden kann.
Die Verantwortlichkeit für die Konzepterstellung der BMA sowie für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation nach Kapitel 5.7 der DIN 14675 liegt beim Auftraggeber der BMA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann.
Das Konzept-Tool soll PlanerInnen bei dem Entwurf und finalen Konzeption von Brandmeldeanlagen (BMA) unterstützen und stellt die Grundlage für alle weiteren Planungen.
Hier geht es zum neuen BMA-Konzept-Tool:
BMA-Konzept-Tool